Dr. iur. Atefeh Shariatmadari
 

Geschäfte mit Nahestehenden: Eine grundsätzliche Lösung für das Außensteuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht - Unter besonderer Berücksichtigung von BEPS Bericht 8 und des Wettbewerbsrechts


Die Dissertation der Autorin ist mit sehr gut (magna cum laude) benotet worden
Dissertation - Atefeh Shariatmadari.pdf (2.86MB)
Die Dissertation der Autorin ist mit sehr gut (magna cum laude) benotet worden
Dissertation - Atefeh Shariatmadari.pdf (2.86MB)


Zusammenfassung

Im Gegensatz zu Einzelunternehmen besteht zwischen Konzernunternehmen nicht zwingend ein Interessengegensatz. Vielmehr stehen sie sich häufig nahe und hieraus entstehen Risiken aus Verrechnungspreisen, wenn sie miteinander Geschäfte tätigen. Eine Rolle spielen diese Risiken von Geschäften mit Nahestehenden sowohl im Steuerrecht als auch im Aktienrecht. So können mittels ihrer Gewinne verkürzt oder verlagert werden, sodass Steuerausfälle aus Körperschaftsteuern entstehen. Benachteiligende Verrechnungspreise können von dem herrschenden Unternehmen zudem genutzt werden, um die Interessen des Gesamtkonzerns zu Lasten der Vermögensinteressen der Außenstehenden zu verfolgen, ohne diesen Nachteil auszugleichen. Im Wettbewerbsrecht können Konzernverrechnungspreise schließlich dazu genutzt werden, den Wettbewerb zu beschränken. Das Handelsrecht soll zwar Transparenz hinsichtlich der Geschäfte mit Nahestehenden herstellen. Aktuell tut es dies jedoch nicht in hinreichendem Maße. Ausgehend vom Normgefüge des deutschen Steuer- und Unternehmensrechts unterbreitet die Untersuchung daher einen Vorschlag, der sowohl die Transparenz über die Geschäfte mit Nahestehenden erhöht als auch die Unübersichtlichkeit der Regelungen, die Transparenz über diese Geschäfte herstellen sollen in §§ 285 Nr. 21, 314 Absatz 1 Nr. 13 HGB, IAS 24, §§ 90 Absatz 3, 138a AO, § 33g GWB, §§ 312 ff. AktG, überwindet. Derart soll sowohl die Steuereinnahmeseite als auch der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden, indem Fragen nachgegangen wird der Angleichung internationaler Besteuerungspraxis multinationaler Konzerne und der Transparenz für das Steuer-, Wettbewerbs- und Aktienrecht im handelsrechtlichen Anhang des jeweiligen Jahres-, Konzern- und internationalen Abschlusses zum Schutz vor Verrechnungspreismanipulationen. Dem berechtigten Interesse am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird durch eine Geheimnisschutzregelung Rechnung getragen.